Führerschein für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Traktoren
Ihr Führerschein für Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Führerscheinklasse | Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
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L | Zugmaschinen - für land- und forstwirtschaftliche Zwecke - bbH max. 40 km/h - mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit - bbH max. 25 km/h - auch mit Anhänger |
16 Jahre | |
T | Zugmaschinen - für land- und forstwirtschaftliche Zwecke - bbH max. 60 km/h - für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h - auch mit Anhänger Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen - für land- und forstwirtschaftliche Zwecke - bbH max. 40 km/h - auch mit Anhänger |
Einschluss: L Die Klasse AM wird miterteilt |
16 Jahre |