Führerschein mit 17 Jahren
Du möchtest schon mit 17 Jahren mobil sein?
Dann ist der Führerschein ab 17 genau das richtige - wir bilden Dich aus und bereiten Dich auf das begleite Fahren ideal vor.
Ablauf | Voraussetzungen / Auflagen |
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Ab 16 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule |
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher. Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen Begleitperson: eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich bekannte Person(en) - das 30. Lebensjahr vollendet - mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B - nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg |
Führerscheinprüfung | Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir für die Fahrempfänger und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an dem Vorbereitungskurs, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten |
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
- Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung |
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis |
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer - Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren - Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland und Österreich - Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung |
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis |
- Der Fahranfänger darf ab diesem Zeitpunkt ohne Begleiter fahren - Die Prüfungsbescheinigung, die noch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig bleibt, kann gegen einen EU-Kartenführerschein eingetauscht werden |